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15.12.11 Bern - Bielersee:
Anklageerhebung erst im kommenden Jahr
Die Anklageerhebung nach dem
Bootsunglück auf dem Bielersee vom Juli
2010 erfolgt erst im kommenden Jahr.
Dies auf Grund ausstehender Resultate
eines Gutachtens.
Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner
Jura-Seeland hatte nach dem Bootsunglück
vom Sonntag, 11. Juli 2010 auf dem
Bielersee eine Voruntersuchung wegen
fahrlässiger Tötung eröffnet. Im Zuge
der Ermittlungen ergab sich ein
dringender Tatverdacht gegen einen
damals 74-jährigen Mann aus der Region.
Im Zusammenhang mit dem Verfahren
wurden mehrere Gutachten bei
verschiedenen Stellen in Auftrag
gegeben, das letzte im vergangenen
Frühling. Diese Resultate waren
ursprünglich für den Herbst angekündigt,
liegen nun aber noch nicht vor. Dies
weil sich die Untersuchungen technisch
sehr aufwändig gestalten. Der Eingang
des Gutachtens wurde neu für das erste
Quartal 2012 in Aussicht gestellt. Dazu
kommt, dass zu einem bereits erstellten
Gutachten durch die Verteidigung
Zusatzfragen an den Sachverständigen
gestellt wurden, deren Beantwortung
zurzeit ebenfalls aussteht.
Aus diesen Gründen kann die ursprünglich
für den Herbst dieses Jahres vorgesehene
Anklageerhebung noch nicht erfolgen.
Erst nach Fertigstellung aller Gutachten
wird die Staatsanwaltschaft beurteilen
können, ob die Untersuchung vollständig
ist. Danach folgt eine weitere
gesetzlich vorgeschriebene Frist zur
Stellung allfälliger zusätzlicher
Beweisanträge durch den Verteidiger des
Beschuldigten. Mit einer Anklageerhebung
ist somit nicht vor dem 2. Quartal des
kommenden Jahres zu rechnen.
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