Erweiterung und Anpassung des
Abkommens über die gegenseitige
Anerkennung von
Konformitätsbewertungen mit der
EU
Bern, 20.12.2011 - Heute haben
die Schweiz und die Europäische
Union (EU) das im Rahmen der
Bilateralen I abgeschlossene
Abkommen über die gegenseitige
Anerkennung von
Konformitätsbewertungen (Mutual
Recognition Agreement, MRA
CH-EU) angepasst: Es wurde um
ein neues Kapitel über
Seilbahnen erweitert und die
rechtlichen Referenzen wurden
auf den neusten Stand gebracht.
Diese Änderung tritt am heutigen
Tag in Kraft.
Auf der Basis der
Gegenseitigkeit erleichtert das
neue Kapitel über Seilbahnen für
die Personenbeförderung das
Inverkehrbringen von Schweizer
Seilbahnen und
Seilbahnbestandteilen in der EU
und verbessert somit die
Wettbewerbsposition der Schweiz.
Gestützt auf das neue Kapitel
können Schweizer
Seilbahnhersteller, die ihre
Produkte auf den EU-Markt
bringen möchten, die
entsprechenden
Konformitätsbewertungen in der
Schweiz, von einer im Rahmen des
MRA CH-EU anerkannten Schweizer
Konformitätsbewertungsstelle,
durchführen lassen. Die
Konformitätsbewertungen dieser
Stellen sind in der ganzen EU
gültig. Die schweizerische
Seilbahnindustrie generierte in
den letzten Jahren Umsätze von
mehreren Millionen Franken.
Das neue Kapitel verstärkt das
MRA Schweiz-EU, welches fortan
19 verschiedene Produktsektoren
(z.B. Maschinen,
Medizinprodukte, Bauprodukte,
usw) umfasst und Marktzugang und
Rechtssicherheit für Schweizer
Hersteller bietet.
Die regelmässige Aufdatierung
der rechtlichen Referenzen des
bestehenden Anhang 1 MRA
Schweiz-EU dient der
Aufrechterhaltung der Aktualität
des Abkommens.
Der vorliegende Entscheid ist
zur Zeit nur in englischer
Sprache verfügbar und wird in
den Landessprachen publiziert,
sobald die Übersetzungen
vorliegen.