Laut der SVP Communiqué
04.01.2012 hat Gestern
das Eidgenössische
Department des Innern (EDI)
seinen Bericht über die Zukunft
der 2. Säule der Altersvorsorge
veröffentlicht. Eine umfassende
Analyse war nach der durch das
Volk am 7. März 2010 abgelehnten
Anpassung des
BVG-Mindestumwandlungssatzes
dringend angezeigt. Erstaunlich
ist dabei aber die ablehnende
Haltung gegenüber der bisher
bekannten und bewährten
Wohneigentumsförderung im Rahmen
der beruflichen Vorsorge.
Im Bericht fällt auf, dass das
EDI offensichtlich in Betracht
zieht, die Vorbezüge von
Alterskapitalien aus der
beruflichen Vorsorge für den
Erwerb von Wohneigentum zu
erschweren, d.h. eine wichtige
und bewährte Form der
Wohneigentumsförderung
einzuschränken. Als Begründung
wird einerseits die Gefahr
genannt, dass sich durch einen
Kapitalvorbezug in manchen
Fällen die spätere Rente zu
stark reduziert und die
Versicherten später in
finanzielle Schwierigkeiten
geraten. Andererseits könne laut
Bericht durch einen Wegfall der
Vorbezüge die Administration der
Vorsorgeeinrichtungen
vereinfacht und damit deren
Kosten gesenkt werden.
Am kommenden 11. März kommt die
Volksinitiative «für ein
steuerlich begünstigtes
Bausparen zum Erwerb von selbst
genutztem Wohneigentum und zur
Finanzierung von baulichen
Energiespar- und
Umweltschutzmassnahmen
(Bauspar-Initiative)» zur
Abstimmung. Auch diese Form der
Wohneigentumsförderung lehnt der
Bundesrat ab, diesmal aber mit
der Begründung, steuerlich
privilegiertes Bausparen sei
weder effizient noch effektiv
zur Wohneigentumsförderung und
ausserdem bestünde ja die
Möglichkeit zum Vorbezug von
Kapital aus der beruflichen und
der gebundenen Vorsorge.
Die SVP kann diese ablehnende
und widersprüchliche Haltung des
Bundesrates nicht
nachvollziehen. Sie unterstützt
sowohl die Bauspar-Initiative
wie auch den Erhalt der
Möglichkeit, Wohneigentum durch
den mindestens teilweisen
Vorbezug von Alterskapital zu
erwerben. Sie empfiehlt deshalb
die Initiative zur Annahme und
wird im Rahmen der Anhörung zum
erwähnten Bericht ihre Kritik an
der bundesrätlichen
Verhinderungstaktik anbringen.
Bern, 4. Januar 2012