Weitergabe vertraulicher
Bankdaten: Ausweitung
des Strafverfahrens
13.01.2012
Die Staatsanwaltschaft
III hat heute je ein
Strafverfahren gegen den
Thurgauer Anwalt Hermann
Lei und den Zürcher
Kantonsrat Claudio
Schmid wegen
Widerhandlung gegen das
Bankengesetz
eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft
III hat das Verfahren
gegen einen ehemaligen
IT-Mitarbeiter der Bank
Sarasin wegen Weitergabe
von vertraulichen
Bankdaten des ehemaligen
Nationalbankpräsidenten
Philipp Hildebrand auf
weitere Personen
ausgedehnt. Dies
gestützt auf Abklärungen
der Staatsanwaltschaft
sowie gestützt auf eine
Strafanzeige der Bank
Sarasin, die sich neben
dem ehemaligen
IT-Mitarbeiter auch
gegen weitere, nicht
namentlich genannte
Personen richtet, die
die vertraulichen Daten
erhalten und ausgenützt
haben könnten.
In diesem Zusammenhang
hat die
Staatsanwaltschaft 13.
Januar 2012, gegen den
Thurgauer Anwalt und
gegen den Zürcher
Kantonsrat eine
Strafuntersuchung
eingeleitet. Beiden wird
eine Widerhandlung gegen
das Bankengesetz (Art.
47 BankG) bzw. eine
Teilnahme daran
vorgeworfen. Hermann Lei
wird zusätzlich die
Verletzung des
Berufsgeheimnisses
vorgeworfen.
Im Rahmen der
eingeleiteten
Strafverfahren haben
diverse
Hausdurchsuchungen und
erste Befragungen der
beschuldigten Personen
stattgefunden. Es
erfolgten keine
Festnahmen.
Im Rahmen der
Strafuntersuchung gegen
den ehemaligen
IT-Mitarbeiter ist heute
zur Klärung der Umstände
der Datenweitergabe auch
Nationalrat Christoph
Blocher als
Auskunftsperson von der
Staatsanwaltschaft
befragt worden.
Weitere Auskünfte werden
aus Rücksicht auf die
derzeit noch laufenden
Befragungen und die
weiteren
Untersuchungshandlungen
nicht gemacht. Die
Staatsanwaltschaft
informiert zum gegebenen
Zeitpunkt von sich aus
wieder über den Stand
der Untersuchungen.
Es gilt die
Unschuldsvermutung.