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Date/time 21/05/12
 

 

 

16.04.11 Köln - War Medizinstudent Zuhälter? - Festnahme  

Am 12. April 2011 haben Kölner Kripobeamte in der Innenstadt einen mutmaßlichen Zuhälter (30) in seiner Wohnung festgenommen. Nebenbei hatte der 30-Jährige in Bonn Medizin studiert – und in der vergangenen Woche sein schriftliches Staatsexamen abgelegt.

Bereits seit Oktober 2010 hatte die Kripo Köln wegen des Verdachts des schweren Menschenhandels, sexueller Nötigung / Vergewaltigung, räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung und diverser Körperverletzungsdelikte zum Nachteil zwei junger Frauen (22, 26) aus Köln gegen den 30jährigen ermittelt. Gemeinsam mit anderen betreibt der Festgenommene eine Diskothek im Kölner Mediapark. Gleichzeitig absolvierte er die Prüfung für sein parallel betriebenes Medizinstudium.

Sein heute 22-jähriges Opfer hatte im Oktober 2010 Strafanzeige gegen den Beschuldigten erstattet. Dieser habe sie demzufolge von April 2008 bis Mai 2009 - nach Aufbau einer intensiven Liebesbeziehung - mit Gewalt genötigt, für ihn in verschiedenen Bordellbetrieben der Prostitution nachzugehen. Ihre gesamten Einnahmen habe sie „ihrem Freund“ übergeben müssen, so die Geschädigte weiter.

Die 22-Jährige schilderte, dass sie anfangs nur an Wochenenden der Prostitution nachgehen konnte, weil sie selbst in Düsseldorf ein Studium begonnen hatte. Dieses musste sie auf Drängen des Beschuldigten jedoch aufgeben und durfte stattdessen nur noch als Prostituierte für ihn „anschaffen gehen“.

Der Beschuldigte verlangte von ihr, pro Arbeitstag eine Mindesteinnahme in Höhe eines vierstelligen Betrages zu erwirtschaften. Schaffte sie dies aufgrund fehlender Freier in den Bordellbetrieben nicht, so drohte der 30-Jährige zunächst mit einer Trennung. Später nahm er seinem Opfer das Geld dann auch mit Gewalt weg.

Auf Veranlassung des werdenden Arztes musste die junge Frau im Jahre 2009 dann in einem Edel-Bordell in der Schweiz arbeiten. Hier gab er ihr die Anzahl der dort zu verbringenden Arbeitstage und die Höhe der Mindesteinnahmen vor. Ihre Einnahmen hatte sie ihm in Deutschland zunächst in bar zu übergeben. Dazu musste die Geschädigte das Geld dann an den Zollbehörden vorbei einschmuggeln.
Später musste die 22-Jährige ihre Einnahmen in der Schweiz auf ein Nummernkonto einzahlen, welches der Beschuldigte nur zu diesem Zweck eingerichtet hatte.

Im Rahmen der Beziehung kam es immer wieder zu erheblichen Gewaltanwendungen zum Nachteil der Geschädigten, weil diese sich entweder nicht mehr prostituieren wollte oder die Einnahmen nicht in der geforderten Höhe abgeben konnte. So wurde sie vom Beschuldigten mehrfach massiv geschlagen und einmal sogar bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

Im Mai 2009 gelang es der Frau schließlich, sich von ihrem Peiniger zu trennen.
Erst im Oktober 2010 war sie dann in der Lage, die Strafanzeige zu erstatten.

Im Rahmen der zunächst verdeckt geführten Ermittlungen wurde eine weitere Geschädigte identifiziert .

Der Diskobetreiber hatte ab Oktober 2008 zunächst versucht, die heute 26-Jährige dazu zu überreden, ebenfalls für ihn der Prostitution nachzugehen. Auch hier baute er erst eine Liebesbeziehung auf, bevor er die Fortführung der Beziehung davon abhängig machte, dass sich die junge Frau für ihn prostituiert.
 

Im Laufe der nur kurze Zeit andauernden Beziehung verging der Beschuldigte sich in den Räumen der Kölner Diskothek sexuell an der Geschädigten und schlug sie dazu mehrfach.

Nachdem diese den Beschuldigten daraufhin im November 2008 wegen Bedrohung, Körperverletzung und versuchter Zuhälterei angezeigt und dieser hiervon Kenntnis erhalten hatte, lauerte er der Geschädigten in Köln auf und nötigte sie unter Drohungen, die erstattete Strafanzeige zurück zu nehmen. Aus Angst vor weiteren Gewalttätigkeiten kam die damals 24-Jährige dem auch nach.
Das Strafverfahren wurde daraufhin eingestellt.

Erst im Rahmen der neu aufgenommenen Ermittlungen ist die Geschädigte jetzt bereit, Angaben zu diesen Delikten zu machen.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurden gemeinsam mit der Steuerfahndung Köln parallel weitere Objekte in Köln, Bonn und Bornheim durchsucht.

Das Ergebnis eines Rechtshilfeersuchens an die Schweizer Justizbehörden zur Ermittlung des bisher nicht bekannten Nummernkontos steht derzeit noch aus.

Ob der Festgenommene sein medizinisches Staatsexamen mit Erfolg bestanden hat, ist noch nicht bekannt.Die Ermittlungen dauern an. (cg)

Quelle:www.polizei.nrw.de

 

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